AGB

Allgemeine Reisebedingungen

der Signature Kollection Travel GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen der Signature Kollection Travel GmbH sind Grundlage und Inhalt jedes Reisevertrags zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Soweit Signature Kollection Travel GmbH als Vermittler von Reiseleistungen auftritt, gelten die AGB des jeweiligen Leistungsträgers.

 

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen der Signature Kollection Travel GmbH sind Grundlage und Inhalt jedes Reisevertrags zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Soweit Signature Kollection Travel GmbH als Vermittler von Reiseleistungen auftritt, gelten die AGB des jeweiligen Leistungsträgers.

§ 1Vertragsschluss

  1. Der Kunde bietet der Signature Kollection Travel GmbH den Abschluss des Reisevertrags mit seiner Anmeldung zur Reise mit für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an. Der Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen jedes angemeldeten Teilnehmers ein, wenn er dies durch gesonderte Erklärung ausdrücklich bestätigt hat. Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger zustande. Bei abweichendem Inhalt der Bestätigung von dem Angebot des Kunden liegt ein neues Angebot vor, an welches sich Signature Kollection Travel GmbH für 10 Tage ab Versand der Betätigung gebunden sieht.
  2. Auf Pauschalreiseverträge findet das gesetzliche Widerrufsrecht keine Anwendung, genauso wenig auf im Fernabsatz geschlossene Verträge über Einzelleistungen. Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn der Pauschalreisevertrag i.S.d. § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist und keine mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte sowie die in diesen Bedingungen genannten Rechte.
  3. Für die individuelle Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Rundreise berechnet Signature Kollection Travel GmbH im Voraus ein Servicehonorar von € 100,- pro Angebot, welches bei Buchung vollständig mit dem Reisepreis verrechnet wird.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des konkreten Reiseangebots der Signature Kollection Travel GmbH sowie der Buchungsbestätigung (§ 1 Abs. 1). Angaben von Leistungsträgern sind für Signature Kollection Travel GmbH nicht verbindlich.
  2. Signature Kollection Travel GmbH ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, dem Kunden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, ist der Kunde insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der Kunde entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der Kunde über den Wechsel so schnell wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), können Sie beim Luftfahrtbundesamt einsehen.
  3. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

  1. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, sobald die Voraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen. Es kann auch eine höhere Anzahlung vereinbart werden. Der übrige Reisepreis ist 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Eine Bezahlung mittels Kreditkarte ist nur dann möglich, wenn der Kunde bei dem Angebot gem. § 1 Abs. 1 mitgeteilt hat, dass er mittels Kreditkarte bezahlen wird. Hierzu sind Vor- und Zuname des Kunden, dessen vollständige Anschrift und das Einverständnis zur Abbuchung von der Kreditkarte erforderlich. Bei Zahlung mit Firmenkreditkarte oder außerhalb des EWR ausgegebener Verbraucher-Kreditkarte (z.B. American Express) fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1,5 % des Reisepreises an.
  2. Vor Beendigung der Pauschalreise darf Signature Kollection Travel GmbH nur Zahlungen auf den Reisepreis fordern oder annehmen, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag wirksam geschlossen wurde und der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise an den Kunden ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für sofort fällige Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Signature Kollection Travel GmbH zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, solange der Verzug nicht auf einem erheblichen Reisemangel beruht. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Signature Kollection Travel GmbH eine Mahnkostenpauschale von € 12,- erheben. Der Kunde kann den Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten führen. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug des Kunden kommt § 5 Abs. 4 zur Anwendung.
  4. Der Kunde erhält 14 Tage vor der Reiseantritt die Reiseunterlagen und ist verpflichtet, diese unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler oder das Fehlen der Reiseunterlagen müssen der Signature Kollection Travel GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Mitgeteilte voraussichtliche Flugzeiten können durch die Fluggesellschaft geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei der der Fluggesellschaft oder örtlichen Reiseleitung über die Details des Rückfluges zu informieren, wenn der Kunde nicht die Reiseleitung in Anspruch genommen hat.

§ 4 Leistungsänderungen

  1. Vor Vertragsschluss kann Signature Kollection Travel GmbH jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen.
  2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  3. Signature Kollection Travel GmbH informiert den Kunden über Leistungsänderungen klar, verständlich, in hervorgehobener Weise und unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger.
  4. Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von zum Vertragsinhalt gehörender besonderer Vorgaben des Kunden, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, die mit der Mitteilung der Änderung angeboten wurde. Die mitgeteilte Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert. Der Kunde wird hierauf mit der Änderungsmitteilung gem. Abs. 3 verständlich und hervorgehoben hingewiesen. Wenn für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit der Signature Kollection Travel GmbH geringere Kosten entstanden sind, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags. Reisebüros sind grundsätzlich nicht von bevollmächtigt, von Leistungsbeschreibungen der Signature Kollection Travel GmbH abweichende Vereinbarungen zu treffen.
  5. Signature Kollection Travel GmbH behält sich vor, den vertraglich vereinbarten Preis auch nach Vertragsschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, Abgaben (insb. Hafen- und Flughafengebühren, Kurtaxe usw.) sowie einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zu erhöhen. Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten wird die Erhöhung des Reisepreises wie folgt berechnet: Konkreter Erhöhungsbetrag bei einer auf einen Sitzplatz bezogenen Erhöhung, konkrete vom Beförderungsunternehmen geforderte, zusätzliche Beförderungskosten geteilt durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels. Eine Erhöhung ist nur dann zulässig, falls zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten bzw. für Signature Kollection Travel GmbH vorhersehbar waren.
  6. Im Fall einer nachträglichen Reisepreiserhöhung nach Abs. 5 wird der Kunden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger über seine Rechte gem. § 651g BGB informiert. Nach Ablauf einer durch Signature Kollection Travel GmbH gesetzten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Dies gilt auch für den Fall der zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Statt seiner gesetzlichen Rechte nach § 651g BGB kann der Kunde, sofern dies für Signature Kollection Travel GmbH ohne Mehrkosten möglich ist, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Portfolio der Signature Kollection Travel GmbH verlangen.
  7. Der Kunde kann von Signature Kollection Travel GmbH unter Beachtung der vorstehenden Regelung eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Abs. 5 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.

§ 5  Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

  1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit in Textform von dem Vertrag zurücktreten.
  2. In diesem Fall hat Signature Kollection Travel GmbH statt dem vertraglichen Vergütungsanspruch einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für die Aufwendungen und getroffenen Reisevorkehrungen. Dies jedoch nur, wenn der Rücktritt nicht von der Signature Kollection GmbH zu vertreten ist oder am Reiseziel und dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. In den genannten Sätzen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
  3. Der Entschädigungsanspruch entsteht auch für den Fall, dass sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den bekannt gegebenen Zeiten am Abreiseort, insbesondere Flughafen oder Hafen, einfindet oder wenn die Reise wegen anderer, von dem Reiseveranstalter nicht zu vertretenen Gründen nicht angetreten wird, insbesondere wegen durch den Kunden zu vertretene Gründe.
  4. Die pauschale Entschädigung wird gemäß dem Reisepreis berechnet. Bei mehreren, zusammengestellten Leistungen gilt die Summe der einzelnen Leistungen als Reisepreis. Die pauschale Entschädigung beträgt pro Person
    1. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
    2. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
    3. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 55% des Reisepreises,
    4. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
    5. bis einen Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises,
    6. am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
  5. Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Die pauschale Entschädigung gilt vorbehaltlich anderslautender, einzelvertraglicher Vereinbarungen, die besondere oder abweichende Stornobedingungen bezeichnet werden. Es bleibt dem Kunden der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise unbenommen.
  6. Bei vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen ist grundsätzlich der volle Reisepreis zu entrichten, auch wenn der Kunde einzelne Reiseleistungen nicht beansprucht.
  7. Wenn Signature Kollection Travel GmbH nachweislich wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale hatte, kann Signature Kollection Travel GmbH eine höhere, konkret unter Einbeziehung etwaiger ersparter Aufwendungen bezifferte Entschädigung fordern.
  8. Der Kunde kann bis zehn Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson bestellen. Der nachweislich entstandene Aufwand gegenüber Leistungsträgern trägt der Kunde in angemessenem Umfang. Signature Kollection Travel GmbH kann der Bestellung der Ersatzperson zu widersprechen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in gesetzlichen Verboten, behördlichen Anordnungen oder sonstigen speziellen Anforderungen. Der Kunde und die in den Vertrag eingetretene Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis inklusive der Mehrkosten gem. S. 2.
  9. Änderungen des Reiseziels, des Termins oder Orts des Reiseantritts, der Beförderungsart oder der Unterkunft auf Wunsch des Kunden nach der Reisebestätigung vor Reiseantritt verursachen üblicherweise die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Daher kann auch in diesen Fällen die pauschale Entschädigung nach Abs. 4 seitens der Signature Kollection Travel GmbH gefordert werden. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung infolge keiner, unzureichender oder falscher vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erforderlich ist. Bei geringfügigen Änderungen kann eine Bearbeitungsgebühr von € 150,- erhoben werden.

§ 6 Rücktritt/Kündigung durch Signature Kollection Travel GmbH

  1. Der Vertrag kann durch Signature Kollection Travel GmbH ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Kunden nachhaltig gestört wird oder wenn der Kunde sich so vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten am Vertrag für Signature Kollection Travel GmbH unzumutbar ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung der Informationspflichten von Signature Kollection Travel GmbH beruht, jedoch ohne den vertraglichen Vergütungsanspruch zu berühren. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst unter Abzug des Werts ersparter Aufwendungen und sonstiger Vorteile oder Erstattungen durch Leistungsträger.
  2. Bis vier Wochen vor Reiseantritt kann Signature Kollection Travel GmbH bei Nichterreichen der in dem Reiseangebot ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn dies sowie die vorgenannte Frist zur Rücktrittserklärung in der Reisebestätigung enthalten sind. Signature Kollection Travel GmbH hat unverzüglich von dem Vertrag zurückzutreten, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, hat.
  3. Signature Kollection Travel GmbH hat unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten, wenn die Reise aufgrund des Rücktritts nicht durchgeführt wird.
  4. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte, insbesondere wegen § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB bleiben unberührt.

§ 7 Gewährleistung, Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der in § 3 Abs. 4 mitgeteilten Frist erhält.
  2. Der Kunde ist zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet. Diese hat gegenüber dem Vertreter von Signature Kollection Travel GmbH vor Ort zu erfolgen. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel unverzüglich unter den zu Reisebeginn mitgeteilten Kontaktdaten direkt unter der bekannten Adresse von Signature Kollection Travel GmbH anzuzeigen.
  3. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit die Abhilfe infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht erfolgen konnte, kann der Kunde weder Minderung noch Schadensersatz geltend machen. Der Vertreter von Signature Kollection Travel GmbH kann für Abhilfe zu sorgen, jedoch keine Ansprüche des Kunden anerkennen.
  4. Vor der Vertragskündigung gem. § 651l BGB wegen erheblichen Reisemangels i.S.d. § 651i Abs. 2 BGB der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe sofort notwendig ist.
  5. Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen sind unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Die Anzeige hat zusätzlich gegenüber Signature Kollection Travel GmbH, deren Vertreter oder deren Kontaktstelle oder dem Reisevermittler zu erfolgen.

§ 8 Pass-/Visa-/Gesundheitsvorschriften

  1. Signature Kollection Travel GmbH wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Über Besonderheiten wie Verfügbarkeit von Medikamenten, Einfuhrbestimmungen, doppelte Staatangehörigkeit etc. hat sich der Kunde selbst zu informieren.
  2. Signature Kollection Travel GmbH ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, insb. die Zahlung von Rücktrittskosten, solange der Nachteil nicht durch unzureichende oder falsch Information durch Signature Kollection Travel GmbH entstanden ist.
  3. Signature Kollection Travel GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, solange die Verzögerung nicht durch Signature Kollection Travel GmbH zu vertreten ist.

§ 9 Haftung

  1. Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Signature Kollection Travel GmbH nicht zu vertreten hat, für Signature Kollection Travel GmbH nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar war und nicht durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Das Recht auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch für Schadensersatz wegen vergeblich aufgewandter Urlaubszeit, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
  2. Die Haftung von Signature Kollection Travel GmbH ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht von dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Signature Kollection Travel GmbH für einen Schaden nur aufgrund Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhender Sachschäden aus unerlaubter Handlung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Haftungshöchstsumme gilt je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung bleiben von der Beschränkung unberührt.
  3. Signature Kollection Travel GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind. Bei „Rail & Fly“ (Zug zum Flug) um eine lediglich von Signature Kollection Travel GmbH vermittelte Leistung handelt. Signature Kollection Travel GmbH übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen und Ausfälle. Der Kunde ist selbst für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen verantwortlich, soweit die Verspätung nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Signature Kollection Travel GmbH beruht. Signature Kollection Travel GmbH haftet nicht für Angaben aus von dem Kunden selbst beschafften Prospekten von Leistungsträgern.
  4. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Signature Kollection Travel GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  5. Reiseleiter sind nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt.

§ 10 Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651i Absatz 3 Nr. 2-7 BGB verjähren in zwei Jahren, aus Einzelleistungen in drei Jahren.
  2. Die Verjährung beginnt bei Pauschalreisen mit dem vertraglichen Ende des Pauschalreisevertrags, im Übrigen nach gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Datenschutz

Die durch den Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Alle Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht verwendet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage von Signature Kollection Travel GmbH.

§ 12 Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung

  1. Gerichtsstand ist München, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht.

  2. Signature Kollection Travel GmbH nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Auf die europäische Online-StreitbeilegungsPlattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wird hingewiesen.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.